Arbeitnehmer aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen können sich leider keiner gesetzlichen Regelung zur Bildungsfreistellung erfreuen. Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber eigene Absprachen finden, ohne sich auf ein Recht auf Bildungsurlaub berufen zu können. Dabei kann es helfen in anderen Bundesländern anerkannte Kurse zu buchen. Die anderen Bundesländer, mit eigenen Regelungen zur Bildungsfreistellung, machen Vorgaben über Art und Inhalt der Weiterbildungsmaßnahmen sowie Länge und Häufigkeit des Anspruchs für angestellte Arbeitnehmer und Auszubildende. Diese sind bei der Antragstellung zu beachten, da sonst eine abschlägige behördliche Entscheidung zu befürchten ist. Viele Bildungsträger haben ihre Kurse schon vorab genehmigen lassen. Zur Beantragung einer Freistellung beim Arbeitgeber, kann man sich die Kopie der amtlichen Anerkennung als Bildungsurlaub vom Anbieter zusenden lassen. Die meisten Firmen unterstützen die berufliche Fortbildung ihrer Mitarbeiter, insbesondere, wenn Sie für die Arbeit notwendig ist, wie z.B. Sprachkurse im Ausland. Mehr Informationen zu Sprachkursen im Ausland und Bildungsurlaub Malta finden Sie hier.
Bildungsurlaub Malta
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